Prüfung ortsfester elektrischen Anlagen DGUV Vorschrift 3

Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Personenschäden führen. Elektrizität kann immer wieder die Ursache bei Personenschäden sein. Aus diesem Grunde stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Personenschutz dar.

Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht instand gehalten (gewartet) und wiederkehrend geprüft werden, bieten ein ausreichendes Maß an Betriebssicherheit und damit auch ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschutz.

Die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen wird durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchgeführt. Dabei richten wir uns nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), unter Berücksichtigung der DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105 Teil 100.

Angebotsanfrage

[caldera_form id=“CF5807596f24a8b“] Sollten Ihnen diese Daten nicht genau vorliegen, reichen hier vorerst Circa-Angaben.


Die Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 Teil 100  besteht aus Besichtigungen, Funktionsprüfungen und Messungen.

Musterprüfbericht