VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602

Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Elektrizität zählt mit zu den häufigsten Brandursachen bei Schadenfeuern. Aus diesem Grunde stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz dar. Vorbeugender Brandschutz ist die Grundforderung der Feuerversicherer. Die Feuerversicherer vereinbaren in der Regel mit dem Versicherungsnehmer, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig von einem VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden.

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Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 besteht aus Besichtigungen, Funktionsprüfungen und Messungen sowie Ordnungsprüfungen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der jeweils anzuwendenden Gesetze, Vorschriften, Normen und der Richtlinien der Feuerversicherer

(VdS-Richtlinien)

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Die VdS-Richtlinie 2871 erläutert detailliert die Vorgehensweise beim Prüfen der elektrischen Anlagen nach Klausel 3602.
Grundsätzlich ist nur der versicherte Umfang nach Vorgaben des Versicherers zu prüfen. Liegen dem Sachverständigen keine anders lautenden Informationen vor, so ist der gesamte Risikostandort zu prüfen. In komplexen Anlagen kann der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer einzelne Prüfabschnitte vereinbaren. Für jeden Prüfabschnitt muss ein eigener Befundschein (Mängelbericht) nach
VdS-Richtlinie 2229 erstellt werden.
Musterbefundschein